Jana Brückner &
Adelheid Singer

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Handlungsbedarf - Die Grundsteuerreform

Hintergrund: Jeder Eigentümer eines Grundstücks zahlt Grundsteuer, aber die bisherigen Wertgrundlagen sind veraltet – 1934 (Ost) und 1964 (West).

Daher kam das Grundsteuerreform-Gesetz 2019 mit dem Ziel: Einheitlichkeit und Aktualität zu schaffen. Die Erklärungen sind bis zum 31.01.2023 beim Finanzamt einzureichen. Ab 2025 erfolgen dann die Festsetzungen der neuen Grundsteuer anhand der festgesetzten Grundsteuermessbeträge sowie neuer Hebesätze der Gemeinden.

 

Jeder Eigentümer kann und darf diese Erklärung selbst erstellen und abgeben. Dafür müssen Sie sich bei ELSTER registrieren. Im Elsterportal stehen Ihnen die notwendigen Formulare zur Verfügung. Hinweise und Fakten dazu auch auf:

https://grundsteuerreform.de/

 

Möchten Sie allerdings unsere Dienstleistung in dieser Gelegenheit in Anspruch nehmen, geben Sie uns rechtzeitig Bescheid. Unter Download finden Sie den dazugehörigen Auftrag mit Checklisten für die erforderlichen Unterlagen sowie einen Wohnflächenrechner.

umfassende Beratung

alle steuerlichen Belange der Unternehmen, Gründungen, Umwandlungen

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